Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
520b FHZ CH-LU

Art. 15 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Marketing und Kommunikation

Organisation - Digitale Entwicklungen und Services, Finanzen und Infrastruktur, Marketing und Kommunikation, Personal und Hochschulentwicklung (Hochschuldienste)
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Art. 15 FHZ-Statut · Marketing und Kommunikation

1. Der Bereich Marketing und Kommunikation verantwortet die Kommunikations- und Marketingaktivitäten der Hochschule Luzern und unterstützt dabei die Departemente bei der Akquise von Studierenden, Weiterbildungsteilnehmenden und Forschungspartnerschaften.

2. Die Dienstleistungen des Bereichs Marketing und Kommunikation stehen allen Organisationseinheiten zwecks Sicherung strategiekonformer Positionierung und Profilierung der Hochschule Luzern durch professionelle Kommunikation und Medienarbeit sowie durch konsistente Markenführung zur Verfügung.

3. ...

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