Art. 14c Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Leitung Digitale Entwicklungen und Services
Art. 14c FHZ-Statut · Leitung Digitale Entwicklungen und Services
1. Die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Digitale Entwicklungen und Services trägt die Verantwortung für die operative und strategische Leitung und Organisation des Bereichs Digitale Entwicklungen und Services und übt insbesondere folgende Aufgaben aus
a. Leitung und Organisation des Bereichs Digitale Entwicklungen und Services,
b. Vertretung des Bereichs Digitale Entwicklungen und Services intern sowie gegenüber Dritten,
c. Verknüpfung der eigenen Entwicklungen und Innovationen mit dem Betrieb sowie mit den Entwicklungen und Innovationen in den drei weiteren Bereichen und den Departementen,
d. Führen der Anstellungsverfahren für Mitarbeitende des Bereichs, insbesondere für Mitarbeitende mit Leitungsfunktionen,
e. Gewährleistung der Personalentwicklung im Bereich Digitale Entwicklungen und Services.