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520b FHZ CH-LU

Art. 14a Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Aufgaben

Organisation - Digitale Entwicklungen und Services, Finanzen und Infrastruktur, Marketing und Kommunikation, Personal und Hochschulentwicklung (Hochschuldienste)
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Art. 14a FHZ-Statut · Aufgaben

1. Die vier Bereiche Digitale Entwicklungen und Services, Finanzen und Infrastruktur, Marketing und Kommunikation sowie Personal und Hochschulentwicklung erbringen Dienstleistungen für die gesamte Hochschule Luzern. Sie stellen die administrativen und technischen Betriebsabläufe sicher, unterstützen die Departemente als Business Partner und initiieren und unterstützen transversale Innovation und Weiterentwicklung.

2. Die Entscheidungskompetenzen der vier Bereiche richten sich nach der Kompetenzenregelung der Führungsorgane und -personen der Hochschule Luzern gemäss Anhang 1.

3. Die jeweilige Organisation der vier Bereiche ist von der Rektorin oder vom Rektor zu genehmigen.

4. Die Leitungen der vier Bereiche erfüllen die ihnen von der Rektorin oder vom Rektor in der Kompetenzenregelung der Führungsorgane und -personen der Hochschule Luzern gemäss Anhang 1 übertragenen Aufgaben.

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