Art. 11 Statut der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (FHZ-Statut) - Organisation
Art. 11 FHZ-Statut · Organisation
1. Die Mitglieder der Hochschulleitung sind
a. die Rektorin oder der Rektor der Hochschule Luzern,
b. die Direktorinnen und Direktoren der Departemente,
c. * die Leiterin oder der Leiter Digitale Entwicklungen und Services,
d. * die Leiterin oder der Leiter Finanzen und Infrastruktur,
e. * die Leiterin oder der Leiter Marketing und Kommunikation,
f. * die Leiterin oder der Leiter Personal und Hochschulentwicklung.
2. Die Rektorin oder der Rektor leitet als Vorsitzende oder Vorsitzender die Sitzungen der Hochschulleitung.
3. Die Rektorin oder der Rektor kann an den Sitzungen weitere Personen beratend beiziehen.
4. Die Hochschulleitung legt ihr Geschäftsreglement fest. Die Beschlüsse der Hochschulleitung werden protokolliert. Die Sitzungen der Hochschulleitung sind nicht öffentlich.