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520a ZFHVO CH-LU

Art. 4 Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung (ZFHVo) - Standards der Rechnungslegung

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Art. 4 ZFHVo · Standards der Rechnungslegung

1. Für die Rechnungslegung der Fachhochschule sind die Standards von Swiss GAAP FER mit Ausnahme von Standard Nr. 13 anzuwenden.

2. Die langfristigen Mietverträge werden im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.

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