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520a ZFHVO CH-LU

Art. 12 Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung (ZFHVo) - Raumkosten

Bauliche Infrastruktur
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Art. 12 ZFHVo · Raumkosten

1. Nutzt die Fachhochschule Gebäude, die einem Vereinbarungskanton gehören, ist ein Mietzins festzulegen, der auf dem Anschaffungs- oder dem Erstellungswert basiert. Dabei sind die durch den Bund und die übrigen Vereinbarungskantone an den Bau des Gebäudes geleisteten Beiträge abzuziehen.

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