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RPPVORDP
CH-LU
§ 83b Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung, PVO) - Berechnung des Pensums der Schulleitung
Sonderbestimmungen - Sonderbestimmungen für die Schulleitungen, die Fachpersonen der schulischen Dienste und weitere Angestellte der Volksschulen
§ 83b Personalverordnung, PVO · Berechnung des Pensums der Schulleitung
1. Das Pensum der Schulleitung einer Volksschule und einer Musikschule berechnet sich gemäss Anhang 2 dieser Verordnung.