§ 65 Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung, PVO) - Vorgesetztenbeurteilung
§ 65 Personalverordnung, PVO · Vorgesetztenbeurteilung
1. Die Vorgesetztenbeurteilung ist ein Instrument der Führungsentwicklung und soll der vorgesetzten Person helfen, ihre Führungsarbeit zu verbessern.
2. Die Dienststelle Personal berät und unterstützt die Departemente, die Dienststellen und die Gerichte bei der Erarbeitung und Einführung von Instrumenten, die es den Angestellten erlauben, das Führungsverhalten der ihnen direkt vorgesetzten Personen periodisch zu beurteilen.
3. Bei der Auswertung der Beurteilung sowie bei der Planung und Durchführung von Verbesserungsmassnahmen wirkt die Dienststelle Personal beratend mit.
4. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der Departemente, die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen und die Gerichte können die Vorgesetztenbeurteilung nach einer Einführungsphase für obligatorisch erklären.