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CH-LU
Art. 7 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
Art. 7 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern · Inkrafttreten
1. Das Reglement tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.