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518 CH-LU

Art. 7 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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Art. 7 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

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