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Art. 5 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern - Verwendung von Drittmitteln
Drittmittel
Art. 5 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern · Verwendung von Drittmitteln
1. Drittmittel sind zweckgebunden, angemessen und wirkungsorientiert einzusetzen.