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Art. 3 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern - Form der Bereitstellung von Drittmitteln

Drittmittel
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Art. 3 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern · Form der Bereitstellung von Drittmitteln

1. Verträge über Drittmittel ab einer Höhe von 5000 Franken werden schriftlich vereinbart.

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