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CH-LU
Art. 1 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt die Annahme und die Verwendung von Mitteln, die von privaten Dritten in Form von Sponsoringbeiträgen, Schenkungen oder Vermächtnissen an die Pädagogische Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern) gehen.
2. Andere Formen von Drittmitteln sind von diesem Reglement ausgenommen.