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518 CH-LU

Art. 1 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Reglement für die Verwendung von Drittmitteln an der Pädagogischen Hochschule Luzern · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement regelt die Annahme und die Verwendung von Mitteln, die von privaten Dritten in Form von Sponsoringbeiträgen, Schenkungen oder Vermächtnissen an die Pädagogische Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern) gehen.

2. Andere Formen von Drittmitteln sind von diesem Reglement ausgenommen.

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