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516c CH-LU

Art. 9 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Wiederholung

Aufnahme und Studienleistungen
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Art. 9 PH-Berufsbildungsreglement · Wiederholung

1. Ein nichtbestandener Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden. Studierende, welche den Leistungsnachweis im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, müssen das ganze Modul wiederholen.

2. Ein Modul kann einmal wiederholt werden. Studierende, welche ein Modul auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können das Studium nicht weiterführen.

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