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516c CH-LU

Art. 8 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Präsenzpflicht und Absenzen

Aufnahme und Studienleistungen
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Art. 8 PH-Berufsbildungsreglement · Präsenzpflicht und Absenzen

1. Für jeden Studiengang wird festgelegt, in welchem Umfang eine Präsenzpflicht besteht.

2. Wird die Präsenzpflicht in einem Studiengang verletzt, gilt der Studiengang als nicht bestanden. Die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter kann Ausnahmen von der Präsenzpflicht bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

3. Das Nähere wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.

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