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516c CH-LU

Art. 7 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Bestehen von Modulen

Aufnahme und Studienleistungen
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Art. 7 PH-Berufsbildungsreglement · Bestehen von Modulen

1. Jedes Modul innerhalb eines Studiengangs muss bestanden werden. Ein Modul ist bestanden, wenn die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

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