516c
CH-LU
Art. 7 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Bestehen von Modulen
Aufnahme und Studienleistungen
Art. 7 PH-Berufsbildungsreglement · Bestehen von Modulen
1. Jedes Modul innerhalb eines Studiengangs muss bestanden werden. Ein Modul ist bestanden, wenn die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.