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516c CH-LU

Art. 5 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Anerkennung von Vorleistungen

Aufnahme und Studienleistungen
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Art. 5 PH-Berufsbildungsreglement · Anerkennung von Vorleistungen

1. Vorleistungen können anerkannt werden, wenn sie gleichwertig zu erforderlichen Studienleistungen an der PH Luzern sind. Näheres wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.

2. Der Mindestumfang an ECTS-Punkten, der an der PH Luzern erbracht werden muss, wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.

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