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516c CH-LU

Art. 4 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Grundsätze

Aufnahme und Studienleistungen
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Art. 4 PH-Berufsbildungsreglement · Grundsätze

1. Die Aufnahme in einen Studiengang der PH Luzern richtet sich nach den massgebenden Bundeserlassen, sofern diese in den Ausführungsbestimmungen nicht ergänzt werden.

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