516c
CH-LU
Art. 4 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Grundsätze
Aufnahme und Studienleistungen
Art. 4 PH-Berufsbildungsreglement · Grundsätze
1. Die Aufnahme in einen Studiengang der PH Luzern richtet sich nach den massgebenden Bundeserlassen, sofern diese in den Ausführungsbestimmungen nicht ergänzt werden.