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516c CH-LU

Art. 26 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 26 PH-Berufsbildungsreglement · Inkrafttreten

1. Das Berufsbildungsreglement tritt am 1. August 2014 in Kraft. Es ist durch das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern zu genehmigen.

2. Das Berufsbildungsreglement ist zu veröffentlichen.

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