516c
CH-LU
Art. 26 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 26 PH-Berufsbildungsreglement · Inkrafttreten
1. Das Berufsbildungsreglement tritt am 1. August 2014 in Kraft. Es ist durch das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern zu genehmigen.
2. Das Berufsbildungsreglement ist zu veröffentlichen.