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516c CH-LU

Art. 23 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Ausschluss aufgrund fehlender persönlicher Eignung

Schlussbestimmungen
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Art. 23 PH-Berufsbildungsreglement · Ausschluss aufgrund fehlender persönlicher Eignung

1. Bestehen bei einer Studentin oder bei einem Studenten begründete Zweifel an ihrer oder seiner Berufseignung, kann die Prorektorin oder der Prorektor Weiterbildung eine erneute Eignungsabklärung anordnen.

2. Die Prorektorin oder der Prorektor Weiterbildung kann Studierende, bei denen sich während der Ausbildung herausstellt, dass die persönliche Eignung für die Berufsausübung fehlt, von der Ausbildung ausschliessen.

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