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516c CH-LU

Art. 2 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Studiengänge

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 PH-Berufsbildungsreglement · Studiengänge

1. Die PH Luzern bietet Diplom- und Zertifikatsstudiengänge an. Die Studiengänge richten sich nach den massgebenden Bundeserlassen und den massgebenden Rahmenlehrplänen, sofern diese im Folgenden nicht ergänzt werden.

2. Die Studiengänge sind in Module gegliedert.

3. In jedem Studiengang wird eine Eignungsabklärung vorgenommen. Das Nähere wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

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