Art. 13 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Diplom und Zertifikat
Art. 13 PH-Berufsbildungsreglement · Diplom und Zertifikat
1. Das Diplom oder Zertifikat bestätigt das Bestehen des Studiums in einem Studiengang der PH Luzern und die damit verbundene Lehrbefähigung.
2. Die Diplom- oder Zertifikatsurkunde wird von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnet. Sind andere anerkannte Hochschulen oder Bildungsinstitutionen an der Organisation und Durchführung eines Studiengangs beteiligt, kann ein gemeinsames Diplom oder Zertifikat ausgestellt werden. Es wird von der Rektorin oder vom Rektor der PH Luzern sowie von den zuständigen Organen der beteiligten Hochschulen oder Bildungsinstitutionen unterzeichnet.
3. Der mit dem Diplom oder Zertifikat verliehene Titel richtet sich nach den massgebenden Vorgaben des Bundes.
4. Zusätzlich zum Diplom oder Zertifikat werden folgende Dokumente ausgestellt
a. ein Diplom- oder Zertifikatszusatz, welcher den absolvierten Studiengang und die Ausbildungsziele näher beschreibt, sowie
b. ein Diplom- oder Zertifikatszusatz, welcher die Lern- und Leistungsdokumentation enthält.