516c
CH-LU
Art. 1 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 PH-Berufsbildungsreglement · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement gilt für die Grundausbildung für Lehrpersonen der Berufsbildung an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern).
2. Es regelt
a. das Verfahren für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in einen Studiengang sowie die Voraussetzungen für das Bestehen von Studienleistungen und für den Abschluss eines Studiengangs,
b. die Aufgaben der für den Studiengang zuständigen Organe,
c. das Disziplinarwesen.