Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516c CH-LU

Art. 1 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 PH-Berufsbildungsreglement · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für die Grundausbildung für Lehrpersonen der Berufsbildung an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern).

2. Es regelt

a. das Verfahren für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in einen Studiengang sowie die Voraussetzungen für das Bestehen von Studienleistungen und für den Abschluss eines Studiengangs,

b. die Aufgaben der für den Studiengang zuständigen Organe,

c. das Disziplinarwesen.

Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern im Bereich der Berufsbildung (PH-Berufsbildungsreglement) - Geltungsbereich Art. 2 PH-Berufsbildungsreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →