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516b CH-LU

Art. 9 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Präsenzpflicht und Absenzen

Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
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Art. 9 PH-Weiterbildungsreglement · Präsenzpflicht und Absenzen

1. Für jedes Modul wird festgelegt, in welchem Umfang eine Präsenzpflicht besteht.

2. Wird die Präsenzpflicht in einem Modul verletzt, gilt das Modul als nicht bestanden. Die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter kann Ausnahmen von der Präsenzpflicht bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

3. Das Nähere wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.

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