516b
CH-LU
Art. 8 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Bestehen von Modulen
Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
Art. 8 PH-Weiterbildungsreglement · Bestehen von Modulen
1. Jedes Modul innerhalb eines Studiengangs muss bestanden werden. Ein Modul ist bestanden, wenn die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.