Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516b CH-LU

Art. 8 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Bestehen von Modulen

Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
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Art. 8 PH-Weiterbildungsreglement · Bestehen von Modulen

1. Jedes Modul innerhalb eines Studiengangs muss bestanden werden. Ein Modul ist bestanden, wenn die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

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