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516b CH-LU

Art. 7 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Leistungsbewertungen

Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
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Art. 7 PH-Weiterbildungsreglement · Leistungsbewertungen

1. Leistungsnachweise werden mit «erfüllt» oder «nicht erfüllt» bewertet.

2. Abschlussarbeiten können mit der Bewertungsskala bewertet werden. Sie sieht folgende Bewertungen vor

a. A = hervorragend

b. B = sehr gut

c. C = gut

d. D = befriedigend

e. E = ausreichend

f. FX = nicht bestanden

g. F = nicht bestanden (mit erheblichen Mängeln)

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