516b
CH-LU
Art. 7 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Leistungsbewertungen
Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
Art. 7 PH-Weiterbildungsreglement · Leistungsbewertungen
1. Leistungsnachweise werden mit «erfüllt» oder «nicht erfüllt» bewertet.
2. Abschlussarbeiten können mit der Bewertungsskala bewertet werden. Sie sieht folgende Bewertungen vor
a. A = hervorragend
b. B = sehr gut
c. C = gut
d. D = befriedigend
e. E = ausreichend
f. FX = nicht bestanden
g. F = nicht bestanden (mit erheblichen Mängeln)