516b
CH-LU
Art. 6 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Anerkennung von Vorleistungen
Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
Art. 6 PH-Weiterbildungsreglement · Anerkennung von Vorleistungen
1. Vorleistungen können anerkannt werden, wenn sie gleichwertig zu erforderlichen Studienleistungen an der PH Luzern sind.
2. Der Mindestumfang an ECTS-Punkten, der an der PH Luzern erbracht werden muss, wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.