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516b CH-LU

Art. 6 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Anerkennung von Vorleistungen

Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
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Art. 6 PH-Weiterbildungsreglement · Anerkennung von Vorleistungen

1. Vorleistungen können anerkannt werden, wenn sie gleichwertig zu erforderlichen Studienleistungen an der PH Luzern sind.

2. Der Mindestumfang an ECTS-Punkten, der an der PH Luzern erbracht werden muss, wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.

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