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516b CH-LU

Art. 5 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Grundsätze

Weiterbildungsstudiengänge - Aufnahme in einen Weiterbildungsstudiengang
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Art. 5 PH-Weiterbildungsreglement · Grundsätze

1. Die Aufnahme in einen Weiterbildungsstudiengang der PH Luzern, der von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt ist (Zusatzausbildung), richtet sich nach dem massgebenden Anerkennungsreglement sowie nach den massgebenden Richtlinien und Profilen der EDK, sofern diese in den Ausführungsbestimmungen nicht ergänzt werden.

2. Die Aufnahme in einen Weiterbildungsstudiengang der PH Luzern, der nicht von der EDK anerkannt werden muss, wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Ausführungsbestimmungen können die Aufnahme «sur dossier» vorsehen. Im Übrigen sind die Bestimmungen der EDK zur Aufnahme analog anwendbar.

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