516b
CH-LU
Art. 33 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 33 PH-Weiterbildungsreglement · Inkrafttreten
1. Das Weiterbildungsreglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2013 in Kraft. Es ist durch das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern zu genehmigen.
2. Das Weiterbildungsreglement ist zu veröffentlichen.