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516b CH-LU

Art. 33 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 33 PH-Weiterbildungsreglement · Inkrafttreten

1. Das Weiterbildungsreglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2013 in Kraft. Es ist durch das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern zu genehmigen.

2. Das Weiterbildungsreglement ist zu veröffentlichen.

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