Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516b CH-LU

Art. 32 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 PH-Weiterbildungsreglement · Übergangsbestimmung

1. Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieses Reglements aufgenommen haben, schliessen ihr Studium nach bisherigem Recht ab.

2. Studierende, die unter dem Konkordatsrecht an die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz Luzern aufgenommen wurden, gelten auch unter neuem Recht als aufgenommen.

← Art. 31 PH-Weiterbildungsreglement Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Geltungsbereich Art. 33 PH-Weiterbildungsreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →