516b
CH-LU
Art. 30 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Verhinderung
Schlussbestimmungen
Art. 30 PH-Weiterbildungsreglement · Verhinderung
1. Wer den Abgabetermin der Abschlussarbeit aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann oder wer einen Leistungsnachweis aus wichtigen Gründen nicht antreten oder vollenden kann, hat das zuständige Organ umgehend zu informieren und gegebenenfalls ein Arztzeugnis beizubringen.
2. Ist die Verhinderung unentschuldigt oder liegen keine wichtigen Gründe für die Verhinderung vor, so gilt der entsprechende Leistungsnachweis als nicht bestanden.