516b
CH-LU
Art. 29 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung
Schlussbestimmungen
Art. 29 PH-Weiterbildungsreglement · Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung
1. Der Rückzug der Anmeldung zu einem Weiterbildungsangebot und dessen vorzeitige Beendigung sind der Studiengangsleiterin oder dem Studiengangsleiter schriftlich mitzuteilen.
2. Wer die Anmeldung für einen Studiengang innerhalb von 30 Tagen vor Studienbeginn zurückzieht, hat 50 Prozent der Studiengebühren zu entrichten, wenn keine Ersatzteilnehmerin oder kein Ersatzteilnehmer gefunden wird. Wer die Anmeldung zu einem anderen Weiterbildungsangebot innerhalb von 30 Tagen vor Beginn zurückzieht, hat die gesamten Kosten zu zahlen.
3. Wer eine Weiterbildung vorzeitig abbricht, hat die gesamten Kosten der Weiterbildung zu entrichten. Vorbehalten bleibt ein teilweiser Erlass bei Vorliegen triftiger Gründe.