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516b CH-LU

Art. 24 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Modulverantwortliche Person

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Art. 24 PH-Weiterbildungsreglement · Modulverantwortliche Person

1. Die für das Modul verantwortliche Person entscheidet über das Bestehen eines Moduls.

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