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516b CH-LU

Art. 2 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Weiterbildungsangebot

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 PH-Weiterbildungsreglement · Weiterbildungsangebot

1. Als Weiterbildung im Sinne dieses Reglements gelten Weiterbildungsstudiengänge und Weiterbildungskurse.

2. Die PH Luzern bietet folgende Arten von Weiterbildungsstudiengängen an

a. Master of Advanced Studies (MAS),

b. Diploma of Advanced Studies (DAS),

c. Certificate of Advanced Studies (CAS).

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