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516b CH-LU

Art. 19 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Ausführungsbestimmungen zu den Weiterbildungskursen

Weiterbildungskurse
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Art. 19 PH-Weiterbildungsreglement · Ausführungsbestimmungen zu den Weiterbildungskursen

1. Das Nähere zu den Weiterbildungskursen wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt. Insbesondere legen sie die Zulassungsvoraussetzungen und die Lernveranstaltungsformen fest.

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