516b
CH-LU
Art. 19 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Ausführungsbestimmungen zu den Weiterbildungskursen
Weiterbildungskurse
Art. 19 PH-Weiterbildungsreglement · Ausführungsbestimmungen zu den Weiterbildungskursen
1. Das Nähere zu den Weiterbildungskursen wird in den Ausführungsbestimmungen festgelegt. Insbesondere legen sie die Zulassungsvoraussetzungen und die Lernveranstaltungsformen fest.