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516b CH-LU

Art. 18 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Zulassung

Weiterbildungskurse
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Art. 18 PH-Weiterbildungsreglement · Zulassung

1. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den einzelnen Weiterbildungskursen werden in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Zulassung kann voraussetzungslos erfolgen.

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