516b
CH-LU
Art. 18 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Zulassung
Weiterbildungskurse
Art. 18 PH-Weiterbildungsreglement · Zulassung
1. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den einzelnen Weiterbildungskursen werden in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Zulassung kann voraussetzungslos erfolgen.