516b
CH-LU
Art. 15 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Abschlussprüfung
Weiterbildungsstudiengänge - Abschluss eines Weiterbildungsstudiengangs
Art. 15 PH-Weiterbildungsreglement · Abschlussprüfung
1. Bei MAS- oder DAS-Studiengängen kann eine Abschlussprüfung verlangt werden. Form und Umfang der Abschlussprüfung werden in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
2. Die Bestimmungen über die Leistungsbewertungen und die Wiederholung von Leistungsnachweisen sind sinngemäss anwendbar.