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516b CH-LU

Art. 14 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Wiederholung

Weiterbildungsstudiengänge - Abschluss eines Weiterbildungsstudiengangs
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Art. 14 PH-Weiterbildungsreglement · Wiederholung

1. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann innerhalb von 12 Monaten gegen eine Gebühr einmal wiederholt werden. Studierende, welche die Abschlussarbeit auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können das Studium nicht weiterführen.

2. Eine nicht bestandene Diplom- oder Zertifikatsarbeit kann innerhalb von 6 Monaten gegen eine Gebühr einmal wiederholt werden. Studierende, welche die Abschlussarbeit auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können das Studium nicht weiterführen.

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