516b
CH-LU
Art. 12 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Bestehen
Weiterbildungsstudiengänge - Abschluss eines Weiterbildungsstudiengangs
Art. 12 PH-Weiterbildungsreglement · Bestehen
1. Ein Studiengang ist bestanden, wenn die erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen sind.