Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516b CH-LU

Art. 12 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Bestehen

Weiterbildungsstudiengänge - Abschluss eines Weiterbildungsstudiengangs
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Art. 12 PH-Weiterbildungsreglement · Bestehen

1. Ein Studiengang ist bestanden, wenn die erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen sind.

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