516b
CH-LU
Art. 11 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Grundsatz
Weiterbildungsstudiengänge - Abschluss eines Weiterbildungsstudiengangs
Art. 11 PH-Weiterbildungsreglement · Grundsatz
1. Der Abschluss von EDK-anerkannten Weiterbildungsstudiengängen richtet sich nach dem massgebenden Anerkennungsreglement sowie nach den massgebenden Richtlinien und Profilen der EDK, sofern diese in den Ausführungsbestimmungen nicht ergänzt werden.