Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516b CH-LU

Art. 11 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Grundsatz

Weiterbildungsstudiengänge - Abschluss eines Weiterbildungsstudiengangs
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Art. 11 PH-Weiterbildungsreglement · Grundsatz

1. Der Abschluss von EDK-anerkannten Weiterbildungsstudiengängen richtet sich nach dem massgebenden Anerkennungsreglement sowie nach den massgebenden Richtlinien und Profilen der EDK, sofern diese in den Ausführungsbestimmungen nicht ergänzt werden.

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