516b
CH-LU
Art. 10 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Wiederholung
Weiterbildungsstudiengänge - Studienleistungen
Art. 10 PH-Weiterbildungsreglement · Wiederholung
1. Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden. Studierende, welche den Leistungsnachweis im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, müssen das ganze Modul wiederholen.
2. Ein Modul kann einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung sind die gesamten Kosten des Moduls zu entrichten. Studierende, welche ein Modul auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können das Studium nicht weiterführen.