516b
CH-LU
Art. 1 Studienreglement über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 PH-Weiterbildungsreglement · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt
a. das Verfahren für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in einen Weiterbildungsstudiengang an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern) sowie die Voraussetzungen für das Bestehen von Studienleistungen und für den Abschluss eines Studiengangs,
b. die Aufnahme in einen Weiterbildungskurs und dessen Abschluss,
c. die Aufgaben der für die Weiterbildung zuständigen Organe,
d. das Disziplinarwesen.