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CH-LU
Art. 9 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Aufnahme mit Karenzfrist
Aufnahme in die Ausbildung - Voraussetzungen der prüfungsfreien Aufnahme
Art. 9 PH-Ausbildungsreglement · Aufnahme mit Karenzfrist
1. Wer an einer pädagogischen Hochschule oder anerkannten Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution vom Weiterstudium ausgeschlossen worden ist, kann frühestens zwei Jahre nach einem Ausschluss zum Weiterstudium im gleichen Studiengang an der PH Luzern aufgenommen werden.