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516a CH-LU

Art. 7 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Aufnahmevoraussetzung Studiengang Schulische Heilpädagogik

Aufnahme in die Ausbildung - Voraussetzungen der prüfungsfreien Aufnahme
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Art. 7 PH-Ausbildungsreglement · Aufnahmevoraussetzung Studiengang Schulische Heilpädagogik

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3. Die Zulassung zum berufsbegleitenden Studium im Studiengang Schulische Heilpädagogik setzt eine Bestätigung über ein bestehendes Anstellungsverhältnis oder eine Absichtserklärung über ein ab Studienbeginn geplantes Anstellungsverhältnis im heilpädagogischen Bereich voraus. Studierende ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom sind davon ausgenommen, solange sie ausschliesslich Zusatzleistungen erbringen.

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