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CH-LU
Art. 7 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Aufnahmevoraussetzung Studiengang Schulische Heilpädagogik
Aufnahme in die Ausbildung - Voraussetzungen der prüfungsfreien Aufnahme
Art. 7 PH-Ausbildungsreglement · Aufnahmevoraussetzung Studiengang Schulische Heilpädagogik
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3. Die Zulassung zum berufsbegleitenden Studium im Studiengang Schulische Heilpädagogik setzt eine Bestätigung über ein bestehendes Anstellungsverhältnis oder eine Absichtserklärung über ein ab Studienbeginn geplantes Anstellungsverhältnis im heilpädagogischen Bereich voraus. Studierende ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom sind davon ausgenommen, solange sie ausschliesslich Zusatzleistungen erbringen.