516a
CH-LU
Art. 5 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Ausländische Vorbildung
Aufnahme in die Ausbildung - Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 PH-Ausbildungsreglement · Ausländische Vorbildung
1. Die Anerkennung von ausländischen Vorbildungen für die Aufnahme in einen Studiengang der PH Luzern richtet sich nach den Empfehlungen der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen.