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516a CH-LU

Art. 5 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Ausländische Vorbildung

Aufnahme in die Ausbildung - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 PH-Ausbildungsreglement · Ausländische Vorbildung

1. Die Anerkennung von ausländischen Vorbildungen für die Aufnahme in einen Studiengang der PH Luzern richtet sich nach den Empfehlungen der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen.

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