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516a CH-LU

Art. 4a Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Persönliche Voraussetzungen für die Aufnahme

Aufnahme in die Ausbildung - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4a PH-Ausbildungsreglement · Persönliche Voraussetzungen für die Aufnahme

1. Bewerberinnen und Bewerber müssen für die Aufnahme in einen Studiengang der PH Luzern die persönlichen Voraussetzungen, die für die Ausübung des Lehrberufs erforderlich sind, erfüllen.

2. Für die Abklärung der persönlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber kann ein aktueller Auszug aus dem Strafregister verlangt werden. Bei Wohnsitz im Ausland ist eine gleichwertige Urkunde vorzulegen. Die Prorektorin oder der Prorektor Ausbildung kann von den Bewerberinnen und Bewerbern zusätzliche Auskünfte und Unterlagen verlangen.

3. Die Aufnahme in einen Studiengang der PH Luzern wird verweigert, wenn die persönlichen Voraussetzungen fehlen.

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