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CH-LU
Art. 46 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 46 PH-Ausbildungsreglement · Inkrafttreten
1. Das Ausbildungsreglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2013 in Kraft. Es ist durch das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern zu genehmigen.
2. Das Ausbildungsreglement ist zu veröffentlichen.