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516a CH-LU

Art. 42 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Verhinderung

Schlussbestimmungen
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Art. 42 PH-Ausbildungsreglement · Verhinderung

1. Wer den Abgabetermin der Bachelor- oder Masterarbeit aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann oder wer eine Prüfung, ein Praktikum oder eine andere Studienleistung aus wichtigen Gründen nicht antreten oder vollenden kann, hat das zuständige Organ umgehend zu informieren und gegebenenfalls ein Arztzeugnis beizubringen.

2. Ist die Verhinderung unentschuldigt oder liegen keine wichtigen Gründe für die Verhinderung vor, so gilt die entsprechende Studienleistung als nicht bestanden.

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