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516a CH-LU

Art. 41a Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Anwendbarkeit auf erweitertes Aufnahmeverfahren

Disziplinarwesen
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Art. 41a PH-Ausbildungsreglement · Anwendbarkeit auf erweitertes Aufnahmeverfahren

1. Die Bestimmungen zum Disziplinarwesen gelten sinngemäss für Bewerberinnen und Bewerber im erweiterten Aufnahmeverfahren.

2. Der Leiterin oder dem Leiter erweitertes Aufnahmeverfahren stehen die gleichen Disziplinarkompetenzen zu wie einer Studiengangsleiterin oder einem Studiengangsleiter.

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