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516a CH-LU

Art. 38 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Leiterin oder Leiter erweitertes Aufnahmeverfahren

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Art. 38 PH-Ausbildungsreglement · Leiterin oder Leiter erweitertes Aufnahmeverfahren

1. Die Leiterin oder der Leiter erweitertes Aufnahmeverfahren organisiert und leitet das erweiterte Aufnahmeverfahren. Sie oder er hat insbesondere folgende Aufgaben. Sie oder er

a. führt das Beratungs- und Zuweisungsgespräch durch,

b. entscheidet über die Zulassung zum erweiterten Aufnahmeverfahren.

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