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516a CH-LU

Art. 35 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Dozentin oder Dozent

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Art. 35 PH-Ausbildungsreglement · Dozentin oder Dozent

1. Die zuständige Dozentin oder der zuständige Dozent entscheidet über das Bestehen eines Teilmoduls.

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